
KMU
Der Begriff KMU umfasst laut EU-Definition Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeitende.
Nach EU-Empfehlung 2003/361 werden KMU als Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen definiert. Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Mitarbeitende beschäftigt und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen € erzielt oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen € aufweist.
KMU-Schwellenwerte der EU
| Unternehmensgröße | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz €/Jahr | oder | Bilanzsumme €/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| kleinst | bis 9 | bis 2 Millionen | bis 2 Millionen | ||
| klein | bis 49 | bis 10 Millionen | bis 10 Millionen | ||
| mittel | bis 249 | bis 50 Millionen | bis 43 Millionen | ||
| (KMU) zusammen | unter 250 | bis zu 50 Millionen | bis zu 43 Millionen |
Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen, bei Unternehmensgruppen zählen die Gesamtwerte über die Gruppe hinweg.
Die Abgrenzung eines KMU gemäß dieser Definition ist für die Unternehmen relevant, da sie die Grundlage für die Teilnahme an spezifischen EU-Förderprogrammen darstellt. Passt ein Unternehmen nicht in eine bestimmte Kategorie, kann es sich nicht für entsprechende Förderprogramme bewerben.
Bei statistischen/empirischen Analysen für Umfragen, Studien und Auswertungen werden die KMU meist nach der Zahl der Beschäftigten bzw. der Umsatzgröße abgegrenzt.
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