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EU AI Act

Der EU AI Act ist die europäische KI-Verordnung. Er teilt KI-Systeme nach ihrem Risiko für Menschen ein und legt fest, welche Pflichten Unternehmen bei der Entwicklung und beim Einsatz von KI erfüllen müssen.

Definition: Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act, auch als KI-Verordnung bezeichnet, ist ein Gesetz der Europäischen Union, das die Entwicklung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz regelt. Rechtlich handelt es sich um die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen schrittweise. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Gesetze sie erst umsetzen müssen.

Die EU verfolgt damit ein doppeltes Ziel: KI soll sicher, transparent und im Einklang mit den Grundrechten zum Einsatz kommen. Gleichzeitig sollen einheitliche Spielregeln Innovation im europäischen Binnenmarkt fördern.

Die Verordnung unterscheidet zwei zentrale Rollen: Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie auf den Markt. Betreiber setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung ein. Der AI Act betrifft damit nicht nur Tech-Konzerne, sondern auch Unternehmen, die KI lediglich nutzen, etwa einen Chatbot im Kundenservice oder eine Software zur Bewerberauswahl.

Wie funktioniert der EU AI Act?

Kern der Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz: Je größer das Risiko eines KI-Systems für Menschen, desto strenger die Regeln. Der AI Act unterscheidet vier Stufen:

  • Unannehmbares Risiko: Diese Systeme sind verboten, etwa Social-Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
  • Hohes Risiko: Systeme etwa im Personalwesen oder bei der Kreditvergabe müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
  • Begrenztes Risiko: Hier gelten Transparenzpflichten. Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
  • Minimales Risiko: Für Anwendungen wie Spamfilter oder KI in Videospielen gelten keine besonderen Anforderungen an das System selbst.

Unabhängig von der Risikostufe gilt für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4): Sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Mitarbeitenden KI sachkundig und verantwortungsvoll nutzen können.

Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI), etwa die Sprachmodelle hinter ChatGPT, gelten zusätzlich eigene Regeln. Sie richten sich in erster Linie an die Anbieter dieser Modelle.

Ab wann gilt der EU AI Act?

Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 (sogenannter Digital Omnibus) hat die EU 2026 die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben (Stand 10/2026):

  • 1. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung
  • 2. Februar 2025: Verbote unannehmbarer KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz
  • 2. August 2025: Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
  • 2. August 2026: Transparenzpflichten, z. B. Hinweis auf Chatbots und Kennzeichnung von Deepfakes
  • 2. Dezember 2027: Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, z. B. im Personalwesen oder bei der Kreditvergabe (ursprünglich August 2026)
  • 2. August 2028: Anforderungen an Hochrisiko-KI in regulierten Produkten, z. B. Maschinen, Medizinprodukte oder Spielzeug

Anwendungsbereiche des EU AI Act

Der EU AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI entwickeln, anbieten oder nutzen. Besonders relevant ist er in diesen Bereichen:

  • Personalwesen: KI-gestützte Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Beförderungsentscheidungen
  • Finanzdienstleistungen: Bonitätsprüfung, Kreditvergabe, Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen
  • Kritische Infrastruktur: Steuerung von Energie-, Wasser- und Verkehrsnetzen
  • Produktsicherheit: KI als Sicherheitskomponente, etwa in Maschinen, Medizinprodukten oder Spielzeug
  • Kundenservice und Marketing: Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder und Videos

Einen Überblick über Inhalte, Zeitplan und Leitlinien bietet die Informationsseite der Europäischen Kommission.